Reglement Vermietungen Bürgisserhus

Gestützt auf die Statuten des Kulturvereins Berikon (Art. 13 lit. h) und die Aufgaben- und Leistungsvereinbarung (ALV) mit der Gemeinde Berikon (Art. 7) erlässt der Vorstand des Kulturvereins Berikon (KVB) folgendes Reglement für die Vermietung von Räumen im Bürgisserhus sowie als Anhang die Tarifordnung.

Dieses Reglement kann jederzeit durch den Vorstand den Erfordernissen des Betriebs angepasst werden.

1. Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt die Organisation, die Benützung und die Gebühren bei Vermietungen des Bürgisserhus.
Geregelt sind zusätzlich die Verantwortlichkeiten bei der Miete von Räumlichkeiten sowie bei der Durchführung von Anlässen jeglicher Art.

Ausnahme: Die Räumlichkeiten des Anbaus werden durch die Gemeinde vermietet und verwaltet.

2. Betriebszeiten

Das Bürgisserhus ist ganzjährig geöffnet, mit Ausnahme der ersten Sportferienwoche. An gesetzlichen Feiertagen ist jedoch lediglich ein eingeschränkter Betrieb zugelassen.

Jeder Anlass muss generell um 00.15 Uhr sowie von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag um 02.00 Uhr beendet sein.

3. Organisation

Die Aufsicht über das Bürgisserhus obliegt dem Kulturverein Berikon. Der Vorstand trägt die Verantwortung für einen reglementskonformen Betrieb des Kulturzentrums.

Der Vorstand setzt dafür eine Betriebskommission ein und stellt einen Administrator an.

4. Miete der Räumlichkeiten

4.1. Vorrang bei Reservationen

Die Räumlichkeiten im Bürgisserhus dienen mit folgenden Prioritäten in erster Linie:

1. dem Kulturverein
2. den Mitgliedern des Kulturvereins
3. der Gemeinde und der Primarschule Berikon
4. den Vereinen Berikons
5. weiteren Mietern/Mieterinnen

4.2. Unentgeltliche Nutzung

Die Gemeinde Berikon, die Mütter- und Väterberatungsstelle sowie die Primarschule Berikon können die Räumlichkeiten und die Umgebung unentgeltlich nutzen (ALV Art. 7, Abs. 2). Die Endreinigung geht
auf Gemeindekosten.

Die Vereine, die Kollektiv-Mitglieder des KVB sind, können die Räumlichkeiten einmal pro Jahr unentgeltlich nutzen. Sie bezahlen lediglich die Personalkosten.
Kollektiv-Mitglieder erhalten unentgeltlich einen Archivkasten im Untergeschoss, sofern verfügbar.

4.3. Reservation und Nutzungsbedingungen

Grundsätzlich sind alle Mietgesuche direkt unter der Website www.buergisserhus.ch/buergisserhus einzureichen.
Das Anlegen eines Benutzerkontos ist obligatorisch. Die Reservationseingabe wird automatisch bestätigt. Die Objektverwalterin nimmt Kontakt auf zur Klärung der Details, falls nötig. Anschliessend wird die Reservationsbestätigung mit den Detailangaben verschickt. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen (Reglement Vermietungen Bürgisserhus) sind integraler Bestandteil dieser Reservationsbestätigung.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss der Mietnutzung. Beschädigungen und ausserordentliche Vorkommnisse sind dem Administrator des Bürgisserhus umgehend zu melden.
Alle als Notausgänge bezeichneten Fluchtwege (Türen, Gänge und Treppenhaus) sind gemäss Vorschrift der Feuerwehr jederzeit freizuhalten.
Bezug und Übergabe der Räumlichkeiten und der Infrastruktur werden individuell und in Absprache zwischen Mieter/Mieterin und dem Administrator des Bürgisserhus geregelt.

4.3.1 Reservationen für Sitzungen/ Besprechungen

Reservationen für Sitzungszimmer können in Ausnahmefällen spontan und kurzfristig gebucht werden via reservation@buergisserhus.ch oder 077 414 83 77.
Für diese Spontan-Reservationen wird keine Bestätigung erstellt. Es erfolgt einzig eine Terminbestätigung via E-Mail. Bei diesen Belegungen dürfen keine Getränke oder Esswaren mitgebracht werden.
Auf Wunsch können vom Gastro-Team Getränke und Snacks bereitgestellt werden.
Die Miete sowie die allfällige Konsumation werden nach der Belegung in Rechnung gestellt.
Bei kurzfristigen Absagen oder Terminverschiebungen werden die Kosten gemäss den geleisteten Vorkehrungen eingefordert.

4.4. Rücktritt von der Reservationsbestätigung

Bei Rücktritt werden folgende Aufwandentschädigungen verrechnet:

  • bis 3 Monate vor der Veranstaltung erfolgt keine Verrechnung
  • bis eine Woche vor Veranstaltungstermin wird die Hälfte der Gebühr in Rechnung gestellt.
  • anschliessend wird die gesamte Nutzungsgebühr zur Zahlung fällig.

4.5 Verbot der Übertragbarkeit und Nutzungsänderung

Die abgeschlossene und somit rechtsgültige Reservationsbestätigung darf nicht ohne Bewilligung des Administrators des Bürgisserhus beziehungsweise der Betriebskommission an andere Privatpersonen oder Vereine und Organisationen abgetauscht oder abgetreten werden. Dasselbe gilt für eine Änderung der bewilligten Nutzung.

4.6. Kurse / Proben

Mit dem Reservationsantrag sind auch die Daten und Zeiten allfälliger Kurs- oder Probentage im gewählten Raum und die dazu benötigte Infrastruktur anzugeben.

4.7 Ablehnung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vermietung und die Nutzung von Räumen und Infrastruktur verweigert werden, insbesondere, wenn sie nicht dem Art. 1 der Statuten entspricht.

4.8 Rückgabe und Entsorgung

Der Mieter/die Mieterin ist verantwortlich, dass beim Verlassen der Räumlichkeiten alle Türen und Fenster geschlossen, das Licht gelöscht, das Wasser und die benützten Anlagen abgestellt sind. Die Abfälle und das Leergut sind zur Entsorgung mitzunehmen.

5. Gebührenordnung

Die Mietgebühren sind im Anhang geregelt. Für Dauermietende gelten besondere Vereinbarungen.

6. Nutzungsbedingungen

6.1 Schäden, Haftung und Versicherung

Der Mieter/die Mieterin haftet in jedem Fall gegenüber dem Vermieter für Schäden an Räumlichkeiten inkl. Aussenanlage und Infrastruktur, die durch sie selbst oder durch Dritte (Gäste, Caterer, Künstler, Hilfspersonal etc.) entstanden sind. Beschädigte oder fehlende Mietgegenstände – auch verlorene Schlüssel – werden in Rechnung gestellt. Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Mietenden.

6.2 Emissionen und Lärm

Bei grösseren Veranstaltungen haben die Nutzer gegenüber den Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Dies gilt insbesondere für Musik-, Lärm- sowie Geruchsemissionen.

6.3 Rauchen, Feuer, Kerzen, Grill

Rauchen
Im ganzen Bürgisserhus gilt Rauchverbot. Auf dem Areal (Eingangsbereich, Sitzplatz) sind Aschenbecher aufgestellt.

Feuer
Auf dem gesamten Areal des Bürgisserhus gilt ein absolutes Feuerverbot.

Kerzen
Das Anzünden von Kerzen in den Räumlichkeiten des Bürgisserhus ist nur mit geeigneten, feuerfesten Kerzenständern und nicht in der Nähe brennbaren Materials erlaubt.

Grill
In den Räumen im Bürgisserhus sind die Verwendung von Grills, Tischgrills, Fondue Rechauds, Racletteöfen und das Flambieren nicht erlaubt.
Das Aufstellen von Grills in der Aussenanlage ist nur in Absprache mit dem Administrator und nur unter Verwendung einer brandfesten Unterlage gestattet.

6.4 Parkplätze

Auf dem Areal des Bürgisserhus steht nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Die Reservation von Parkplätzen für die Mietenden ist nicht möglich. Zusätzliche öffentliche Parkplätze befinden sich unterhalb des Friedhofareals, beim Gemeindehaus oder beim Berikerhus. Das Anhalten vor dem Haupteingang ist nur kurzzeitig für den Warenumschlag erlaubt.

6.5 Werbematerial, Reklame, Propaganda und Dekoration

Das Anbringen/Aufkleben jeglicher Materialien (Plakate, Flyer, Wegweiser etc.) ist grundsätzlich auf dem gesamten Areal des Bürgisserhus, auf Wänden und in sämtlichen Räumen verboten.
Ausnahme bilden Materialien, die mit Hilfe vorhandener Infrastruktur (Stellwände, Infotafel oder Schaukasten) zum Einsatz kommen. Dies geschieht jedoch ausschliesslich in Absprache mit dem Administrator.

6.6 Fensteröffnung

Aufgrund der Nachbildung der alten Bausubstanz erreichen die Fensterbrüstungen in verschiedenen Räumen und im Foyer eine geringere Höhe als üblich.
Alle Fenster sind deshalb mit einer Drehflügelsperre ausgerüstet. Dies bedeutet, dass die Fenster lediglich als Kippflügel benutzt werden können.

Es ist für Mietende absolut verboten, diese Drehflügelsperre zu deaktivieren. Bei Zuwiderhandlung lehnt der Kulturverein jegliche Haftung (Absturzgefahr) ab. Ausnahme: Im Gang des Obergeschosses ist es möglich, die Fenster ganz zu öffnen, da sie mit einer Abschrankung versehen sind.

7. Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt gemäss Vorstandsbeschluss vom 4. Dezember 2023 per sofort in Kraft.

Kulturverein Berikon
Für den Vorstand:

Corinne Wagner
Co-Präsidentin, Vorstand Ressort Bürgisserhus

Elsbeth Wyss
Co-Präsidentin